2.4 – Sehnsucht nach Einheit: Ideologien kollektiver Identität (Kapital 14-17)

14. Mobile Frontverläufe gesellschaftlicher Konkurrenz: Ideologien von ›Rasse‹, Geschlecht, Kultur und Religion

Im Manifest der Kommunistischen Partei von 1848 betonen Karl Marx und Friedrich Engels die revolutionäre Rolle der bürgerlichen Klasse und ihrer Produktionsweise, die alle traditionellen gesellschaftlichen Beziehungen untergrabe. Der Kapitalismus lasse »kein anderes Band [mehr] zwischen Mensch und Mensch (…), als das nackte Interesse, als die gefühllose ›bare Zahlung‹.« Alle »religiösen und politischen Illusionen« würden verdrängt durch »die offene, unverschämte, direkte, dürre Ausbeutung«. Sogar der »rührend-sentimentale Schleier« des Familienverhältnisses sei »abgerissen«. – Diese Diagnose trifft offensichtlich nicht zu, eher gilt ihr Gegenteil: Zwar hat das dynamische Kapitalverhältnis die letzten ökonomischen und kulturellen Bastionen der feudalen Herrschaftsordnung zerstört. Doch das nüchterne Diktat der ›baren Zahlung‹ blieb während der gesamten bürgerlichen Epoche immer von Ideologien kollektiver Identität begleitet, die das Alltagsbewusstsein und das Selbstgefühl der meisten Menschen nachhaltig präg(t)en. Entgegen aller aufklärerischen oder skeptischen Voraussagen, die Welt werde durch den ›Fortschritt‹ in Wissenschaft, Ökonomie und Verwaltung zunehmend ›entzaubert‹ (Max Weber), präsentiert sich gerade der Kapitalismus als Brutkasten obskurer Ideologien. Wo die vorausgesetzte ›Autonomie‹ des bürgerlichen Individuums beständig durch unpersönliche Zwänge der Verwertung frustriert wird, versprechen Imaginationen kollektiver Identität Entlastung und Orientierung. Zu ihren wirkmächtigsten zählen ›Rasse‹, Geschlecht, Kultur und Religion. Sie wurden und werden noch immer als unumstößliche Eigenschaften vorgestellt, die den Kern der Persönlichkeit ausmachen, und zugleich die Zugehörigkeit zu einer übergeordneten Gruppe garantieren. Sie scheinen dem nackten ökonomischen Interesse und der politischen Willensbildung vorgeordnet, außer Reichweite der »gefühllosen ›bare[n] Zahlung‹«.
Und genau darin liegt ihre ideologische Funktion. Identitätszuschreibungen von ›Rasse‹, Geschlecht, Kultur und Religion bilden unterm ständigen Druck gesellschaftlicher Konkurrenz ein System sozialer Rollen und Tabus, über das politische Loyalitäten und Ansprüche gesellschaftlicher Teilhabe gerechtfertigt oder beschnitten werden. Und zwar immer wieder neu. Ideologien kollektiver Identität sind in Wahrheit ungeheuer flexibel. Was gleich bleibt, ist der Schein einer außerökonomischen und vorpolitischen Identitätsbegründung, einer Quelle kollektiver Identität jenseits der Fährnisse kapitalistischer Konkurrenz. Diese ideologische Projektion tief verwurzelter Abkunft und Bestimmung sichert einen unverrückbaren Geltungsanspruch, der kollektive Identität um so mehr zu einem Politikum macht. Je archaischer die Identitätsbegründung, desto versichernder und damit verlockender ist sie für das rastlose Identitätsbegehren der unterm Konkurrenzzwang vereinzelten und bedrohten Individuen.
Doch ›Rasse‹, Geschlecht, Kultur und Religion werden nicht als strategisch gewählte Positionen identitätsstiftend, sondern als mehr oder weniger spontane ideologische Deutungsmuster. Sie entstehen in gesellschaftlichen Konfliktlagen mehr oder weniger unwillkürlich, und erscheinen deshalb allen Beteiligten auf den ersten und auch auf den zweiten Blick selbstevident, sie ›verstehen sich von selbst‹. Und genau darin liegt ihre ideologische Funktionalität: Die Imagination einer tief verwurzelten und unverrückbaren Identität legitimiert (oder delegitimiert) eben deshalb gesellschaftliche Ein- oder Ausschlüsse der so charakterisierten Person oder Gruppe. Mit der Autorität althergebrachter, natürlicher oder gottgewollter Gruppenidentitäten werden aktuelle Ansprüche vertreten. Genau diesen Formierungsprozess und diese ideologische Funktion gilt es immer wieder gesellschaftskritisch aufzubrechen. Denn die Konfliktlagen sind gesellschaftliche, keine bloß weltanschaulichen. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob eine bestimmte Identität und ein mit ihr verknüpfter Anspruch religiös (transzendent) begründet wird, ob er sich als ›natürlich‹ legitimiert, oder bloß als ›kulturell‹, d.h. als prinzipiell wandelbar. Naturalisierung und Kulturalisierung erfüllen in gesellschaftlichen Konflikten die gleiche ein- und ausschließende bzw. hierarchisierende Funktion. Deshalb konnte die traditionell biologistische Begründung rassistischer Ausgrenzung in vielen Gesellschaften durch subtilere, kulturell begründete Grenzziehungen abgelöst werden, konnten sich religiöse Identitätsmuster kulturell wandeln, ohne dass sich an der gesellschaftlichen Produktion sozialen Ausschlusses selbst etwas geändert hätte.
›Rasse‹, Geschlecht, Kultur und Religion werden in kritischer Absicht häufig als ›Konstrukte‹ bezeichnet. Der Hinweis auf ihre Bestimmung in ›umkämpften Diskursen‹ soll daran erinnern, dass Identitätszuschreibungen immer auch Herrschaftsverhältnisse repräsentieren. Und tatsächlich lehrt jeder historische Vergleich, dass sich die gesellschaftliche Bedeutung vermeintlich unverrückbarer Identitätskategorien immer wieder rapide wandelt. Doch der Versuch, über ›Diskursintervention‹ so etwas wie ›Identitätspolitik‹ zu betreiben, greift zu kurz. Mit einem Mindestmaß an historischem Bewusstsein lässt sich erkennen, dass solche ›Diskurse‹ stets im Zusammenhang gesellschaftlicher Verteilungskonflikte Bedeutung gewinnen und sich wandeln, bei Verschiebungen im jeweiligen System gesellschaftlicher Herrschaft. Sie dienen dort teils als Anspruchstitel, teils als ideelle Entschädigung für erfahrenen Ausschluss, teils als triumphale Gesten sozialer Dominanz. Solche Identitätszuschreibungen können also auch nur im Zusammenhang gesellschaftlicher Verteilungskonflikte nachhaltig politisiert werden.
Das bedeutet nicht, dass Identitätszuschreibungen solche Verteilungskonflikte bloß unmittelbar ›widerspiegeln‹ würden. Sie tragen ja ihrerseits dazu bei, politische Allianzen zu schmieden oder aufzulösen, und soziale Gruppen zu politischen Kollektiven zusammenzufassen. Doch identitätspolitische Manöver gewinnen (und verlieren) ihre gesellschaftliche Plausibilität und Durchschlagskraft nur innerhalb der bezwingenden Konjunkturen und Krisen des global Integrierten Kapitalverhältnisses. In ihrer konkreten Entstehung, Zusammensetzung und Veränderung verarbeiten sie dessen Konfliktlagen auf vereindeutigende Weise: Als mehr oder weniger spontane Versuche, inmitten einer umfassenden und in stets wechselnden Abhängigkeiten ausgefochtenen Konkurrenz eine eindeutige und stabile Handlungsbasis zu entwerfen. Eben einen kollektiv versicherten Standpunkt persönlicher Identität, einer widerspruchsfreien Identität inmitten widersprüchlicher Zumutungen von Staat und Kapital. Das Bedürfnis nach einem solchen Standpunkt löst sich immer wieder von konkreten materiellen Interessen, wie sie sich etwa aus dem Einkommensniveau oder dem Bildungsstand ergeben würden. Denn Identitätszuschreibungen reagieren zwar hochsensibel auf den jeweiligen gesellschaftlichen status quo. Aber sie entfalten ihre versichernde Kraft nur als Vorgriffe, als ideologische Projektionen einer versöhnten, widerspruchsfreien Welt. Darin sind sie Symptom einer unversöhnten Wirklichkeit.
Unter der Herrschaft von Privateigentum und Verwertungszwang ist jeder nachdrückliche Identitätstandpunkt immer zugleich Selbstbetrug und Ausschluss anderer. Denn in einer Gesellschaftsordnung, die auf Konkurrenz und Ausbeutung basiert, kann sich ›Persönlichkeit‹ nur als System charakterlicher Angriffs- und Verteidigungspositionen entwickeln. Und jeder Entwurf widerspruchsfreier Identität (als Teil eines Kollektivs) überspielt reale gesellschaftliche Konfliktlagen und reale gesellschaftliche Ohnmacht, zugunsten tüchtiger Handlungsfähigkeit im Interesse der eigenen Clique. Solche Identitäten drohen ständig aus ihrer alltagstauglichen Balance zu kippen. Dies um so mehr, als sich Richtung und Schärfe gesellschaftlicher Verteilungskonflikte unterm Zwang einer rastlosen und krisenanfälligen Kapitalverwertung ebenso beständig wie unvorhersehbar wandeln. Gegenüber allen anderen historischen Gesellschaftsformationen ist es geradezu ein Charakteristikum der Konfliktstruktur bürgerlicher Vergesellschaftung, dass ›persönliche Identität‹ immer nur provisorisch ist, und grundsätzlich zusammenbruchsgefährdet bleibt. Um so vehementer werden die vermeintlichen Grundfesten jener Identität verteidigt. Deshalb sind rassistischer und religiöser Fanatismus auch keine historisch allmählich versiegenden Ideologien, sondern quicklebendige Elemente gesellschaftlicher Herrschaft im Kapitalismus.
Im Spektrum kultureller, religiöser, geschlechtlicher und sogar rassistischer Identitätszuschreibungen finden sich immer auch Reflexe einer grundsätzlichen Verweigerung gegenüber den Zumutungen kapitalistischer Konkurrenz: Identitätszuschreibungen, die sich dem bürgerlich-kapitalistischen Zwang zum Selbstzwang auf irgendeine Weise zu entziehen suchen. Vor allem religiöse bzw. humanistische Ideologien bieten einen versichernden Rückhalt, der es erlaubt, in den täglichen Konkurrenzschlachten zurück zu stecken, und sich doch als Sieger zu fühlen. Doch die Ideologie eines himmlischen Lohns für ethische Lebensführung macht bereits deutlich, dass auch das religiöse Bewusstsein nur ein weiterer Versuch ist, am Ende doch noch auf dem Siegertreppchen zu stehen. Und so verhält es sich mit allen identitären Begründungen von Ethik und Sitte. Sie wiegen die Ohnmachtserfahrung und Verlustangst des bürgerlichen Individuums ideologisch auf, anstatt deren gesellschaftlichen Grund zu kritisieren. Als identitätsstiftende Ideologien sind sie so opportunistisch wie der Verwertungszwang, gegen den sie sich zu stemmen scheinen.
Der bürgerliche Staat spielt im Wettbewerb der Identitäten eine widersprüchliche Rolle. Schon sein Status als ›überparteilicher‹ Gewaltmonopolist bringt zum Ausdruck, dass in der bürgerlichen Ordnung ›Rasse‹, Geschlecht, Kultur und Religion keine vom Staat unabhängige Verfügungsmacht über das gesellschaftliche Leben begründen. Wer in ihrem Namen Politik machen will, muss sich innerhalb der Grenzen bewegen, die der bürgerliche Staat mit seiner allgemeinen Rechtsordnung definiert. Und in genau diesem Sinne herrscht in bürgerlichen Staaten wenigstens im Prinzip Religionsfreiheit, sowie weitgehende kulturelle Narrenfreiheit.9 Doch gerade als politische Gewalt der kapitalistischen Gesellschaft ist der Staat genötigt, bestimmte konkrete gesellschaftliche Entwicklungsziele zu fördern, die sich in der Weltmarktkonkurrenz der Nationalökonomien stets von neuem aufdrängen. Und dabei suchen und finden die politischen Vertreter der Staatsgewalt immer wieder Anschluss bei gesellschaftlichen Ideologien und Ideologen ›rassischer‹, geschlechtlicher, kultureller oder religiöser Identität. Schließlich bewegen sich beide Seiten mit unterschiedlichen Gestaltungsmitteln und Interessenstandpunkten im gleichen gesellschaftlichen Feld. Religion und Kultur sind ja in wesentlichen Aspekten nichts anderes als Vermittlungsweisen einer spezifischen Sozialethik, wie sie durch Struktur und Entwicklungsstand gesellschaftlicher Reproduktionsbeziehungen nahegelegt ist. Und genau deshalb werden religiöse Institutionen staatlicherseits in Anspruch genommen und beaufsichtigt, manchmal sogar ›anerkannt‹ und gefördert. Auf ähnliche Weise werden Modelle reproduktiver Selbstbestimmung gefördert, die staatspolitischen oder im engeren Sinne nationalökonomischen Entwicklungszielen in der Weltmarktkonkurrenz zuträglich sind. Je nach Staat und Konjunktur heißt das: Förderung von Familie und Kinderkriegen. Oder Förderung von Berufstätigkeit ohne Kinderkriegen. Oder beides: Arbeiten und Kinderkriegen, mit oder ohne Familie. Letzteres ist die aktuelle bevölkerungspolitische Leitlinie des deutschen Staats bzw. der entwickelten kapitalistischen Staaten insgesamt: Mobilisierung und Sicherung der nationalen Arbeitskraft auf hohem Niveau.
Auch am Beispiel des Geschlechterverhältnisses lässt sich die widersprüchliche Verstrickung kollektiver Identitätsstandpunkte mir der kapitalistischen Produktionsweise verdeutlichen. Die kapitalistische Gesellschaft fußt auf einer konsequenten Trennung von Produktion (›am Arbeitsplatz‹) und Reproduktion (›zu Hause‹). Denn wesentliche Produktions- bzw. Arbeitsmittel sind für die meisten Menschen kein persönlicher oder kollektiver Besitz. Und diejenigen, die diese Mittel besitzen, arbeiten meist nicht selbst mit ihnen, sondern vernutzen daran fremde Arbeitskraft gegen einen Lohn. Mit der historischen Durchsetzung dieses Lohnarbeitsverhältnisses lösen sich zugleich traditionelle persönliche Abhängigkeitsverhältnisse auf. Die politische Steuerung der Gesellschaft wird damit zu einer eigenständigen ›öffentlichen Aufgabe‹. Diese spezifische Struktur kapitalistischer Reproduktionsbeziehungen begründet eine bedeutungsvolle Trennung des Lebens in eine ›öffentliche‹ bzw. ›ökonomische‹ und eine häusliche und insofern ›private‹ Sphäre. Entlang dieser historisch etablierten, gesellschaftlich objektiven Trennlinie entwickelte sich eine sehr grundlegende Form geschlechtlicher Arbeitsteilung, die in kapitalistischen Krisenverläufen immer wieder neu betont und variiert wurde: die Rolle des Mannes als Familienernährer, und der Frau als beseelter Hüterin von Heim und Kind. Doch beide Zuschreibungen oder ›Rollen‹ ergeben sich erst durch ideologische Vereindeutigung tatsächlicher Verteilungskonflikte. Denn die kapitalistische Produktionsweise erzeugt zugleich eine gegenläufige Tendenz. Eine Tendenz, Geschlechterrollen in Lohnabhängigkeitsverhältnissen einzuebnen: In der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft können Frauen durch Lohnarbeit ein Maß materieller Autonomie von Mann und Familie gewinnen, das ihnen in früheren Gesellschaften verwehrt blieb. Statische, auf persönlichen Hierarchien aufbauende Reproduktions- und Familienbeziehungen mit bindenden Traditionen und Sitten wurden durch den verallgemeinerten Verwertungszwang des Kapitals aufgebrochen, und wenigstens im Prinzip in formelle, staatlich garantierte Rechtsverhältnisse transformiert. Wo sich eine Verwertungschance eröffnet, fragt das Kapital nicht lange nach dem Geschlecht. Der Preis für diesen Freiheitsgewinn‹ der Frauen ist ihre neue Abhängigkeit von den Konjunkturen der Verwertung. Deren ärgste Folgen wurden nur langsam durch staatliche Gesetze zum Schutz seines Humankapitals gemildert. – Die beschriebene Konstellation erzeugt strukturell widersprüchliche Geschlechtsidentitäten: die Tendenz, Frauen in die Sphäre des ›Privaten‹ abzudrängen, und die gegenläufige Chance, traditionelle Familienbildungen in Richtung freier Lohnarbeit aufzubrechen. So haben sich Frauen in Arbeitskämpfen des 19. Jahrhunderts für einen ›männlichen Familienlohn‹ eingesetzt, also ein Lohnniveau, das es einem (männlichen) Lohnarbeiter ermöglicht, (s)eine ganze Familie zu ernähren. Sie selbst konnten sich dadurch der unmittelbaren Verwertung entziehen – nur um erneut in familiärer Abhängigkeit zurückzufallen. In Verwertungskrisen sind Frauen immer wieder nationalökonomische Manövriermasse: sie verlieren tendenziell früher ihren Lohnarbeitsplatz, und bekommen ihn meist nur zu schlechteren Konditionen zurück. Dass Frauen immer wieder die Eignung für bestimmte Berufsbilder abgesprochen wird, ist Teil geschlechtsspezifischer Verteilungskämpfe im kapitalistischen Konkurrenzalltag. Die offizielle Geschlechterpolitik entwickelter kapitalistischer Staaten versucht seit einigen Jahren, diesen Effekt kapitalistischer Konkurrenz zu mildern. Unter dem Stichwort ›Gendermainstreaming‹ werden europaweit Maßnahmen koordiniert, die die ›Gleichstellung von Mann und Frau‹ in allen gesellschaftlichen Bereichen sicherstellen soll. Dies ändert freilich nichts an den gesellschaftlichen Verteilungskonflikten, die immer wieder zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung führen.
Kollektive Identitäten bleiben deshalb immer Frontverläufe gesellschaftlicher Konkurrenz. Sie sind auch dann wirksam, wenn sie keinen unmittelbaren ökonomischen Effekt zeitigen. Bereits die symbolische Demütigung der ›Anderen‹ wirkt versichernd – etwa in der Diskussion, ob eine bestimmte Minaretthöhe bereits die kulturelle Identität Deutschlands gefährdet. Die Antwort ist im Grunde egal, denn schon in der Frage imaginieren sich die nachdenklichen Bürger als Angehörige eines im Zweifelsfall weisungsbefugten Kollektivs. Deshalb ist die Furcht vor kultureller Überfremdung durch Moscheen zwar komplett irrational, erfüllt aber eine greifbare ideologische Funktion: sie verschafft Menschen, die in der kapitalistischen Konkurrenz tagein tagaus herumgeschubst werden, die beruhigende Gewissheit, eine Identität und ein paar Wurzeln zu haben. Und sie ermöglicht ihnen, in der Konkurrenz nicht als kleines oder großes Würstchen, sondern ›als Deutscher‹ aufzutreten – was im hektischen Konkurrenzalltag tatsächlich einen großen Unterschied machen kann.

15. Nationalismus als zentrale Ideologie und ›objektive Gedankenform‹ staatsbürgerlicher Kollektive

Die Konjunkturen des Weltmarkts treffen die Menschen jederzeit als Bürger eines Staats. Von der Konkurrenzfähigkeit der nationalen Verwertungszone hängen Bildungschancen, Arbeitsplätze, ökonomisches Wachstum, öffentliche Dienste und staatliche Transferleistungen ab. Diese objektive Abhängigkeit des Individuums vom Schicksal ›seines‹ Staates in der Weltmarktkonkurrenz vermittelt sich dem Alltagsbewusstsein als selbstverständliche und unhintergehbare Voraussetzung individueller Existenz. Dieser gesellschaftlich produzierte Schein einer ›naturwüchsigen‹ Zusammengehörigkeit von Individuum und Staat stiftet eine gefühlte Gewissheit nationaler Identität. In tausend ideologische Reflexe gebrochen, tönt sie noch die persönlichste Wahrnehmung nationalfarben: Kunst und Kultur, Sporterfolge, Wachstumsraten, Entführungsopfer und Bildungsmiseren – sie alle werden zu Aspekten einer national schematisierten Aufteilung der Welt in ›Eigenes‹ und ›Fremdes‹.
In Europa gleichen sich historisch unterschiedene Begründungsmuster des Nationalen immer mehr an. Weder gilt in Frankreich ein lupenrein ›republikanischer‹ Nationalismus, der alleine nach Geburtsort und politischem Bekenntnis diskriminiert, noch herrscht in Deutschland derzeit ein ausgeprägt völkisch-rassistisches, an der Ideologie biologischer Abstammungsgemeinschaft orientiertes Ausschlusskriterium. Die ökonomische Integration Europas als barrierefreie Wachstumszone des Kapitals hat einen länderübergreifenden, pragmatischen Wohlstandschauvinismus entstehen lassen, der vor allem die geographischen und ideologischen Außengrenzen argwöhnisch überwacht. Doch die Identifikation mit der Nation bleibt ein automatisches Bedürfnis der kapitalistisch vereinzelten Individuen. Denn der Nationalstaat – die Nationalökonomie, deren abhängige Elemente sie sind – ist nach wie vor ihr wesentlicher Vergesellschaftungszusammenhang.10
Wie die Ideologien von ›Rasse‹, Geschlecht, Kultur und Religion ist auch nationale Identität keine strategisch gewählte oder eingeflüsterte Weltanschauung. Nationale Identifikation entsteht längst nicht mehr als ideologische Vision freiheitlicher Selbstermächtigung zur politischen Souveränität. Sondern als unwillkürliche Reaktion auf die grundlegenden Bedrohungslagen bürgerlicher Individualität unterm ständigen Verwertungsdruck. Das Bedürfnis nach einer versichernden Identität antwortet auf die überall greifbare Ohnmacht des Individuums angesichts übermächtiger Konjunkturen der global intensivierten Konkurrenz. Als Projektionsfläche ursprünglicher und daher ›echter‹, krisenfreier Identität gewährt die Identifikation mit der Nation eine trügerische Entlastung von den ständig latenten Krisen und Kränkungen kapitalistischer Vergesellschaftung. Daher das allgegenwärtige Interesse für nationale ›Ursprünge‹ in den Tiefen der Geschichte. Nationalgeschichtsschreibung antwortet auf ein spezifisch bürgerlich-kapitalistisches Identitätsbegehren. Der im Kapitalismus jederzeit latent bedrohte und von widersprüchlichen Zwängen gequälte Bürger sucht hier Anhaltspunkte einer von alters her versicherten, unzweifelhaften und widerspruchsfreien Zusammengehörigkeit. Befriedigung findet er nicht nur an Imaginationen historischer Größe ›seiner‹ Nation, sondern ebensogut und sogar noch besser an deren historischen Niederlagen. Jede Nationalgeschichtsschreibung beinhaltet Erzählungen vorgeblich ›gemeinsam‹ ertragenen Leids. Denn Leidensgenossenschaft ist die beste Garantie der so sehr vermissten wie ersehnten Eintracht. Und es ist diese Sehnsucht, die die historische Imagination des Nationalismus leitet. Selbst wo nationale Identität nur als diffuses ›Gefühl‹ oder pseudoironisch gebrochen gepflegt wird, ist ihr ideologischer Ertrag unvermindert: der Anspruch und die Gewissheit unverbrüchlicher Zusammengehörigkeit.
Die Euphorie der nationalen Gemeinschaft bildet ein ideologisch versöhnendes Gegengewicht zum notwendigen Argwohn, mit dem sich bürgerliche Individuen in ihrer alltäglichen Konkurrenz begegnen müssen. Dass sich diese Gemeinschaftssehnsucht immer noch und immer wieder an Symbolen der Nation entzündet, reflektiert nur die ungebrochene Abhängigkeit des Individuums vom Weltmarktschicksal ›seines‹ staatlichen Verwertungszusammenhangs. In rituellen Akten nationaler Kommunion überspringen bürgerliche Individuen ihre gesellschaftliche Konkurrenz, und genießen sich als die Schicksalsgemeinschaft, die sie in der übergeordneten Weltmarktkonkurrenz der Nationalökonomien auch tatsächlich sind. Im Gegensatz zu ihrer tatsächlichen privaten Vereinzelung und Ohnmacht erleben sie sich als kollektiv handlungsfähig.
Als ideologische Reflexionsform des überdauernden und unausweichlichen Konkurrenzzwangs, unter dem bürgerliche Staaten und Individuen ihr Dasein fristen, ist auch das Gefühl nationaler Identität eine überdauernde und zwanghafte Haltung. Und analog zur ständigen Mobilisierung in der gesellschaftlichen Konkurrenz ist auch nationale Identifizierung als umfassendes und ständig erneuerungsbedürftiges System organisiert. Beständig werden symbolträchtige Indizien nationaler Leistungsfähigkeit und sittlicher Überlegenheit ausgewertet, von den Wirtschaftsdaten über Sportresultate bis zum Ansehen der Landsleute in der Welt. Im Zentrum dieses symbolischen Universums steht der Staat. Denn erst die Identifikation mit der souveränen Macht des Gewaltmonopolisten verspricht, die dauernde Erfahrung individueller Ohnmacht zu überwinden, von der im Kapitalismus nicht einmal Privilegierte und Glückspilze zuverlässig verschont bleiben. Sie verspricht Teilhabe an dessen Machtvollkommenheit jenseits der ausweglosen Zwänge täglicher Verwertung. (Das ist auch schon die ganze Erklärung der klassenübergreifenden Begeisterung für Nationalmannschaften und für Staatsflaggen, die sich staatsbürgerliche Idioten umhängen oder ins Gesicht malen – eine moderne Form magischer Identifikation, die der Kapitalismus selbst provoziert.)
Angesichts der strukturellen Vergesellschaftungskonflikte des Kapitalismus äussert sich in der Ideologie nationaler Identität ein Anspruch auf Anerkennung und Teilhabe. Der Staat soll konkret gewährleisten, was er als politisches Subjekt der kapitalistischen Reproduktionsordnung nur formell garantieren kann, aber jederzeit machtvoll und unausweichlich gegen das Individuum durchsetzt: Er soll reale Gleichheit garantieren, wo er seiner Funktion gemäß nur formelle Rechtsgleichheit durchsetzen kann. Er soll die tatsächliche, materielle Anerkennung der Person garantieren, und nicht nur die formelle Anerkennung der Rechtspersönlichkeit, die in der Konkurrenz immer wieder durchgestrichen wird. Er soll wirklichen Schutz garantieren vor den Fährnissen der unerbittlichen ökonomischen Konkurrenz, die er als ›ideeller Gesamtkapitalist‹ doch selbst aufrecht erhält. – Der Staat wird als Gewährleistungsinstanz nationaler Ansprüche angerufen, weil seine Macht tatsächlich souverän erscheint. Die nationalistische Forderung exklusiver Fürsorge setzt damit auf eine hoheitliche, d.h. außerökonomische Garantie privilegierter Ansprüche. In den Konjunkturen der Konkurrenz erscheint sie als einzig verlässlicher Schutz.
Da jeder Bürger seine Abhängigkeit vom staatlichen Kollektiv an den nationalökonomischen Konjunkturdaten und den Kennziffern des Staatshaushalts ablesen kann, hat er allen Grund, die Zumutungen des nationalen Wettbewerbserfolgs und der staatlichen Mobilisierung des nationalen Humankapitals als patriotische Pflichten anzuerkennen. Staat und verstaatlichtes Individuum teilen hier ein Wettbewerbsinteresse, und ziehen deshalb bevölkerungspolitisch in der Regel am gleichen Strang. Zudem lehrt die gesellschaftliche Wirklichkeit des Privateigentums, dass Anerkennung, Daseinssicherheit und die Garantie eines guten Lebens, auf die jeder demokratische Nationalist einen verallgemeinerten Anspruch erhebt, nur als stets gefährdete Privilegien zu haben sind. Die nationalistische Forderung nach garantierter Teilhabe läuft also darauf hinaus, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu beschränken, und die Pflichten der Zugehörigkeit zu erhöhen. Der staatsbürgerliche Nationalismus verhält sich damit ausschließend wie das Privateigentum, nur jenseits der Willkür des Marktes.
Das Aggressive der nationalen Anspruchshaltung reflektiert auch die im Kapitalismus jederzeit mögliche Erfahrung, dass ›ehrliche Arbeit‹ in der Konkurrenz buchstäblich ›nichts gilt‹ –, dass sie sich im Wettbewerb nicht bewährt, und damit im Sinne des Kapitals schlicht wertlos ist. In dieser wiederkehrenden, strukturellen Bedrohungslage kapitalistischer Vergesellschaftung scheint der Staat als Hüter von Recht und Gesetz berufen, für ›Gerechtigkeit‹ zu sorgen. Mit seinen überlegenen Machtmitteln soll er die kränkende und quälende Wahrnehmung überwinden, in der kapitalistischen Konkurrenz trotz voller Leistungsbereitschaft um den ›gerechten Verdienst‹ gebracht, also ständig betrogen und übervorteilt zu werden. Im nationalistischen Umkehrschluss erscheint jedes Einkommen, das nicht mühevoll erarbeitet wurde, als Schmarotzerei. Radikale Staatsbürger leiten daraus das Recht und sogar die Pflicht ab, solche ›Schmarotzer‹ auszugrenzen und anzugreifen. Liberale Demokraten nehmen dafür den Staat in die Pflicht.
Die wiederkehrenden rassistischen Exzesse der Mobs von Rostock-Lichtenhagen bis Johannesburg sind also ein wiederkehrendes Moment der Ideologie nationaler Identität. Im Pogrom definiert der nationalistische Mob nicht primär sein Außen, sondern sich selbst als anspruchsberechtigt. Er sprengt die Auflagen des bürgerlichen Rechts, und überführt den endlosen Konkurrenzzwang des Kapitalismus in eine handfeste Entscheidungsschlacht. Auch der tolerante Alltagsnationalismus des Bürgers gewinnt seine Energie und Befriedigung aus dem Versprechen, die ausweglosen Zumutungen kapitalistischer Konkurrenz innerhalb eines nationalen (oder wenigstens ethnischen) Kollektivs der Gleichen und Gleichberechtigten einzufrieden, in dem Überleben und Anerkennung nicht jeden Tag aufs Neue erkämpft werden müssen. Nationale Identität ist also eine allgemeine, objektive Gedankenform kapitalistischer Vergesellschaftung, ein einheitliches, aus struktureller Bedrohung geborenes Bedürfnis. Sie reproduziert die Konflikte, denen sie sich verdankt.

16. Gemeinsame ideologische Basis von Nationalismus und Nationalsozialismus bzw. Faschismus

Die nationalsozialistische Ideologie des völkischen Nationalismus antwortete auf den Zusammenbruch des bürgerlich-liberalen Emanzipationsversprechens in der globalen Konkurrenz kapitalistischer Industriestaaten. In Europa und Nordamerika fußte die nationalökonomische Entwicklung zwar auf staatlich garantierten Eigentumsrechten, und war von einer schrittweisen Verallgemeinerung weiterer bürgerlicher Rechte begleitet. Doch in der nationalökonomischen Staatenkonkurrenz, und erst recht in der globalen Verwertungskrise der 30er Jahre ging ihr liberaler Inhalt verloren. Bürgerliche Freiheit wurde für die meisten Menschen zu einer Quelle existentieller Unsicherheit. Sie offenbarte sich anschaulich als Zwang zum Selbstzwang und ohnmächtige Pflicht gesellschaftlich vereinzelter Menschen.
Die Ideologie des völkischen Nationalismus spricht die Nichtigkeit des Individuums im Verwertungsprozess und seine Abhängigkeit von der staatlichen Schicksalsgemeinschaft offen aus. Doch sie verbindet dies mit dem versichernden Versprechen absolut unverbrüchlicher Solidarität und staatlich garantierter Privilegien. Wo die im Kapitalismus unausweichlich vorausgesetzte und eingeforderte ›Autonomie‹ des vertragsfähigen Individuums im täglichen Verwertungsprozess immer wieder überfordert und ökonomisch massenhaft durchgestrichen wird, entspringt nationalsozialistische Ideologie spontan als versichernde Imagination einer vorpolitischen ›Einheit‹ der Nation als Volk und Rasse – als nationalsozialistische ›Volksgemeinschaft‹. Anders als der gewöhnliche staatsbürgerliche Nationalismus versprach der NS, die Windmühlenkämpfe politischer Vermittlung, den Widerstreit gesellschaftlicher Interessen ein für allemal zu beenden, und das ersehnte nationale Privileg durch Maßnahmen eines autoritären Staats durchzusetzen. Und anders als gewöhnliche autoritäre und faschistische Regime begnügten sich die Deutschen während des NS nicht damit, durch Auflösung des Parlaments und Ermordung von ein paar tausend Gewerkschaftern, Abgeordneten und Linksintellektuellen den ›sozialen Frieden wiederherzustellen‹ – d.h. den kapitalistischen Geschäftsgang abzusichern und in gewissen Grenzen zu steuern. Auf die kapitalistische Zusammenbruchskrise um 1930 reagierte der NS mit revolutionärem Voluntarismus. Die kränkende Erfahrung politischer und ökonomischer Ohnmacht wurde aufgehoben durch Willensakte einer nun tatsächlich souveränen, nämlich unmittelbar gewalttätigen Herrschaft. Das nationalsozialistische Versprechen kollektiver Selbstermächtigung fußt auf diesem Programm. Sein staatlicher Kult der konkreten, schweren und aufopfernden Arbeit bot einen mehr als symbolischen Ausweg aus der Krisenerfahrung kapitalistischer Lohnarbeit, dass selbst voller Einsatz kein selbstbestimmtes Überleben garantierte.
Die Ideologie des Nationalsozialismus registrierte völlig zutreffend, dass das Kapital auf der Suche nach Verwertungschancen tatsächlich ›vaterlandslos‹ ist –, dass es den gesamten Globus ohne Rücksicht auf nationalökonomische Interessen und soziale Entwicklungsziele nach Verwertungschancen durchkämmt, und dass ›die Völker‹ in der Weltmarktkonkurrenz der Staaten tatsächlich auf Gedeih und Verderb gegeneinander konkurrieren. Doch der NS kritisierte daran nicht den strukturellen Zwang eines unpersönlichen Systems gesellschaftlicher Herrschaft: einer Herrschaft des Kapitals als gesellschaftliches Verhältnis, in dem ökonomische Akteure stets zuerst ›Charaktermasken‹ (Marx) ihrer jeweiligen Position im Verwertungsprozess sind, abhängige Funktionen eines universellen Verwertungszwangs. Spiegelbildlich zu seiner ideologischen Doktrin revolutionärer Willkür unterstellte der NS auch hinter den ökonomischen Krisen einen gestaltenden Willen, gewissenlose Mächte, die das Elend der Massen in Kauf nehmen und ausnutzen: das ›raffende Kapital‹, personifiziert durch ›die Juden‹.
Dass jüdische Menschen bzw. ›die Juden‹ als unterstelltes Kollektiv für Zwang und Elend der kapitalistischen Verwertung verantwortlich gemacht wurden, knüpft zwar an die europäische Tradition des christlichen Antijudaismus an. Elemente des Antisemitismus waren hier vorgeprägt, etwa im Bild einer verborgen agierenden, okkulten Macht, oder in der Identifikation von Juden mit Geldwirtschaft und Handel, die ihnen von den christlichen Landesherren über Jahrhunderte als Erwerbsquellen zugewiesen waren. Doch der moderne Antisemitismus gewinnt eine neue Qualität als Ideologie eines völkischen Antikapitalismus. In der nationalsozialistischen Ideologie personifizieren ›die Juden‹ als vermeintliche ›Rasse‹ sämtliche Krisenherde und feindlichen Prinzipien des Kapitalismus: Sie gelten als ›kosmopolitische‹, also national unzuverlässige Agenten eines ›raffenden Kapitals‹, das von einer gewissenlosen Gier nach Gold und Geld getrieben wird, nach einem Reichtum, den angeblich andere im Schweiße ihres Angesichts produziert haben: die ehrlichen Arbeiter und das ›schaffende Kapital‹. Diese Spaltung des Kapitalismus in ehrliche Arbeit und betrügerische Ausbeutung ist Ideologie im engsten Sinn: ein falsches Bewusstsein über den kapitalistischen Vergesellschaftungsprozess, das durch diesen selbst beständig nahegelegt wird, und insofern ›notwendig‹ zu ihm gehört. Denn im Kapitalismus, unter der staatlich garantierten Herrschaft des Privateigentums, vollzieht sich Ausbeutung in Wirklichkeit nicht als Betrug und Sklaverei, sondern im Prozess der produktiven Anwendung der Lohnarbeit unterm Zwang der Kapitalverwertung. Also nicht als Raub, sondern auf Grundlage eines vertraglichen und gerechten Tauschs, Arbeitskraft gegen Lohn. Das Betrügen ist zwar durch den allgemeinen Konkurrenzzwang beständig nahegelegt, bleibt aber verboten und wird im Regelfall staatlich unterbunden. Das feindliche Prinzip des Kapitalismus ist also nicht anschaulich. Es besteht nicht darin, dass der unschuldig produzierte Reichtum von gierigen Betrügern zusammengerafft würde, sondern dass Staatsgewalt und kapitalistische Ökonomie eine bezwingende Ordnung bilden, in der der gesellschaftliche Reichtum jederzeit in privater, also ausschließender Form produziert wird, und in der sich die Kapitalverwertung selbst als umfassender, unpersönlicher und tendenziell weltumspannender Zwang verselbstständigt. Die antisemitische Projektion einer jüdischen Weltherrschaft – dargestellt als übermächtige Spinne oder Krake, die sich den gesamten Globus unterwirft – personalisiert auf groteske Weise diese Weltherrschaft des Kapitals, anstatt es als unpersönliches Herrschaftsverhältnis zu kritisieren. Der Betrugsverdacht gegen das vermeintlich ›raffende Kapital‹ schreibt ›den Juden‹ als ›rassischer‹, also vorpolitischer Gemeinschaft eine Motivation zu, die unter Bedingungen kapitalistischer Konkurrenz in Wahrheit jedem Individuum eingepflanzt ist: den Wunsch, unter Ausschaltung der Konkurrenten, notfalls durch List und gelegentliche Skrupellosigkeit die eigene Existenz zu sichern, gestützt auf eine scheinbar außerökonomische, also unverlierbare Loyalität der eigenen Gruppe. Damit unterstellt die antisemitische Projektion ›den Juden‹ zentrale Elemente des eigenen, nationalsozialistischen Staatsprogramms: Weltweite Dominanz als auserwähltes Volk und ›Herrenrasse‹, rücksichtslose Unterwerfung und Plünderung des Globus (›Lebensraum im Osten‹), so weit die Wehrmacht eben reichte.
Die Deutschen setzten alles daran, die in ihrem Bild ›der Juden‹ personifizierten, feindlichen Momente des Kapitalismus restlos zu vernichten. Ihr Antisemitismus war eliminatorisch. Er schöpfte seine klassenübergreifende Dynamik aus dem Versprechen, die Welt der kapitalistischen Zwietracht ein für allemal zu überwinden, und die Deutschen als versöhnte ›Volksgemeinschaft‹ zusammenzuführen. Staat, Kapital und Lohnarbeit sollten das Gemeinwohl durch solidarische und opferbereite Anstrengung verwirklichen. Um die uferlose kapitalistische Konkurrenz stillzustellen, war dem völkischen Kollektiv jedes Mittel recht: Okkupation, wirtschaftliche Plünderung, Vernichtungskrieg. Doch im Zentrum des nationalsozialistischen Erlösungsversprechens stand die Vernichtung derjenigen Bevölkerungsgruppe, die in der projektiven Wahrnehmung der Deutschen das Prinzip des kapitalistischen Verwertungszwangs verkörperte, und damit allen Zwang und alle Demütigungen zu verantworten hatte: ›der Juden‹. Eben deshalb waren die sechs Millionen Juden, die von den Deutschen und ihren Kollaborateuren systematisch vernichtet wurden, keine Opfergruppe unter vielen.
Die Suche nach Gründen, warum der Nationalsozialismus ausgerechnet in Deutschland zur Massenideologie wurde, grenzt oft an verständnisvolle Entschuldigung. Und auch der Vergleich des NS mit anderen Modellen staatlicher Krisenbewältigung der späten 20er Jahre hat meist entschuldigende Funktion. Denn schon der Vergleich als solcher (etwa mit dem italienischen Faschismus, mit dem amerikanischen ›New Deal‹ oder der Sowjetunion) stellt den NS vorab als Kind seiner Zeit dar, als Ausrutscher der Geschichte. In Wahrheit kommt es auf die Unterschiede an: Nirgendwo sonst begannen Staat und Staatsbürger als reale ›Volksgemeinschaft‹ einen Raub- und Vernichtungskrieg. Und nirgendwo sonst konnte ein eliminatorischer Antisemitismus zum bejubelten Staatsprogramm werden. Der amerikanische ›New Deal‹ war eben nicht nur eine weitere ›etatistische‹ Antwort auf die Krise. Er stützte die bürgerliche Demokratie der USA, und gehört damit zu den wesentlichen Voraussetzungen des alliierten Siegs über die Deutschen.
Zu den besonderen historischen Voraussetzungen des Nationalsozialismus gehört das spezifische Verhältnis von Individuum und Staat, wie es sich in der preußischen Monarchie bzw. im preußisch-deutschen Kaiserreich entwickelte. Anders als in Großbritannien oder Frankreich emanzipierte sich das deutsche Bürgertum nicht durch einen revolutionären Bruch von der gesellschaftlichen Macht des Adels. Die nachholende Entwicklung des preußisch-deutschen Kapitalismus stand immer unter der Aufsicht einer autoritären Monarchie. So gab es zwar Phasen ökonomischer Liberalität, aber keine revolutionäre Begründung liberaler Institutionen. Statt dessen förderte eine staatliche Sozialversicherung früh die gesellschaftliche Integration der Arbeiterklasse, die sich fortan nicht auf ihre revolutionäre Kraft stützte, sondern auf ihre staatliche Anerkennung. Deshalb ließen die deutschen Arbeiter und die deutsche Sozialdemokratie die revolutionäre Chance von 1919 verstreichen, und isolierten damit auch die revolutionäre Sowjetunion. Ein ausgeprägtes Misstrauen gegenüber dem Staat als solchem, wie es sich überall in der politischen Ideologie des amerikanischen Liberalismus findet, sucht man in Deutschland vergebens. Die bürgerliche Gesellschaft war und ist hier immer zugleich eine staatsbürgerliche. Es sind diese institutionellen und ideologischen Bedingungen, die etwa die Auflagen des Versailler Friedensvertrages als ›nationale Schmach‹ erscheinen ließen (die der NS zu heilen versprach). Die Staatsunmittelbarkeit des deutschen Individuums wurde in der ökonomischen und kriegerischen Staatenkonkurrenz zu einer Kraftquelle volksgemeinschaftlicher Opferbereitschaft und Unbeugsamkeit bis zur letzten Kugel. Damit ist der NS weder erschöpfend historisch erklärt, noch ist er entschuldigt. Es sind aber wesentliche historische Bestimmungsmomente genannt, die den Nationalsozialismus mit der allgemeinen Form bürgerlich-kapitalistischer Herrschaft verknüpfen. Im übrigen war das nationalsozialistische Individuum keineswegs so entmündigt, wie es die gängige Totalitarismustheorie nahelegt. Unternehmerischer Pioniergeist dokumentiert sich im Engagement von Millionen bei der Ausbeutung von Zwangsarbeitern und bei der privaten Verwertung des Eigentums ihrer ehemaligen jüdischen Mitbürger und Nachbarn. Die faschistische Staatsgewalt musste nur die Freiheit zur volksgemeinschaftlichen Willkür garantieren.
Dass die nationalsozialistische Ideologie in kapitalistischer Konkurrenz und Krise gründet, bedeutet auch: Der Nationalsozialismus war kein ›Zivilisationsbruch‹, sondern Ausdruck jenes konstitutiven Selbstwiderspruchs bürgerlicher Freiheit, der auch im zivilisierten demokratischen Alltag spürbar ist. Die kritisch gemeinte Metapher des ›Zivilisationsbruchs‹ ist im politischen und zivilgesellschaftlichen Diskurs der Berliner Republik selbst ein Stück Ideologie und Begriffsverweigerung. Die bürgerliche ›Zivilisation‹ ist deshalb so brüchig, weil ihre gesellschaftliche Substanz der ständige Verdrängungswettbewerb von Individuen und Staaten unterm kapitalistischen Konkurrenzzwang ist.
Wie der historische Nationalsozialismus, so entspringen auch die faschistischen Ideologien der Gegenwart den strukturellen Krisen und der konstitutiven Ohnmachtserfahrung kapitalistischer Vergesellschaftung. Die faschistische Forderung nach einer Aufhebung der Politik im völkischen Maßnahmenstaat ist also nicht ›ewiggestrig‹, sondern immer zeitgenössisch motiviert. Der Antikapitalismus der völkischen Freaks sucht einen autoritären Ausweg aus den strukturellen Krisen der Kapitalverwertung, und aus dem notwendigen Scheitern staatspolitischer Steuerungsillusionen.
Doch die ideologische Unterscheidung zwischen ›schaffendem‹ und ›raffendem‹ Kapital findet sich nicht nur unter Nazis. Sie strukturiert auch die staatsbürgerliche Alltagswahrnehmung. Staatsbürger hören zwar gerne von den Exporterfolgen der nationalen Industrie. Doch sobald dieser nationale Erfolg gefährdet scheint, setzt sich ihr falscher, staatsbürgerlicher Antikapitalismus in Bewegung. Er denunziert dann exorbitante ›Managergehälter‹ und spesenhungrige Aufsichtsräte; betriebswirtschaftliche Rentabilitätsüberlegungen gelten als ›gewissenlose Profitmacherei‹, sobald sie gegen den eigenen Standort ausfallen. Die reflexhafte Kritik des ›angelsächsischen Raubtier-‹ und Heuschreckenkapitalismus‹ nähert sich auch in der Metaphernwahl dem völkischen Antikapitalismus der Nazis an. Und seit der jüngsten Kreditkrise ist die Entgegensetzung von ›Finanzkapital‹ und ›Realwirtschaft‹ wieder hoffähig geworden.
Die ideologische Verwandtschaft dieser verkürzten Kapitalismuskritik mit dem falschen Antikapitalismus des NS belegt den Mangel jeder antifaschistischen Theorie und Praxis, die sich nur auf Nazis fi xiert. Nationalsozialismus und Faschismus sind nicht das ganz Andere der bürgerlichen Gesellschaft, sondern einer ihrer ideologischen Fluchtpunkte.

17 ›Nationale Selbstbestimmung‹ – Zur politischen Ökonomie von Souveränität, Separatismus und ›nation building‹

Nach 1989 schien der Zerfall der ›Vielvölkerstaaten‹ Sowjetunion und Jugoslawien noch einmal zu bestätigen, dass jede Nation einen gerechtfertigten Anspruch auf Staatlichkeit hat. Und tatsächlich genießen die meisten Staatsnationen Europas eine selbstverständliche Existenz, die sich in weitgehend anerkannten nationalen Institutionen und Symbolen ausdrückt. Doch außer etablierten Staatsnationen bevölkern auch unzählige staatenlose Nationen und Natiönchen den Globus. Oft besiedeln sie zusammenhängende Landstriche, sei es innerhalb größerer Staaten, sei es über etablierte Staatsgrenzen hinweg. Und nicht selten identifizieren sich Menschen auch unabhängig von solchen Siedlungsgebieten als ›nationale Minderheiten‹ inmitten einer staatstragenden Mehrheitsbevölkerung. In fast jedem neuen Regionalkonflikt tritt irgendeine staatenlose Bevölkerungsgruppe aus dem toten Winkel der Weltgeschichte und beansprucht ›als Nation‹ Anerkennung und Verfügungsrechte über Ressourcen, Regierungsposten und gegebenenfalls über ein Territorium.
Dass solche national ambitionierten Bewegungen oft erst nach medienwirksamen Gewaltakten wahrgenommen werden, liegt zum Teil daran, dass das Völkerrecht des 20. Jahrhunderts samt seiner Institutionen im Wesentlichen nur Staaten als politische Subjekte kennt: Das Prinzip nationalstaatlicher Souveränität wurde von Staaten für Staaten institutionalisiert, also unter Voraussetzung bzw. als Legitimationsgrundlage unangefochtener staatlicher Souveränität auf einem Territorium. Doch ein viel banalerer Grund für das bisweilen überraschende Auftauchen staatenloser Nationen ist, dass sie zuvor gar nicht ›als Nationen‹ existierten. Nationale Identität wird als ideologische Mobilisierungslinie erst im Zusammenhang staatlich vermittelter Verwertungs- und Verteilungskonflikte massenwirksam. Es sind solche inneren und äußeren Verteilungskonflikte, die Menschen als konkurrierende und einander ausschließende Bevölkerungsgruppen integrieren. Und genau das ist die ideologische Funktion des modernen Nationalismus. Da diese Verteilungskonflikte unter Bedingungen einer globalen kapitalistischen Staatenkonkurrenz nicht dauerhaft still zu stellen sind, werden sie auch weiterhin ideologisch als ›nationale‹ Ansprüche politisiert werden.
Zwar berufen sich viele der aktuell staatenlosen Nationen auf eine Jahrhunderte-, wenn nicht Jahrtausende alte Geschichte. Doch in Wahrheit sind solche Traditionslinien – wie die der meisten heute etablierten Staatsnationen auch – ideologische Konstrukte des 19. und 20. Jahrhunderts. Denn ihr ›nationaler‹ Gehalt unverbrüchlicher Einheit und Loyalität erschließt sich erst im Zusammenhang der realen Kollektivierung der Individuen in der entstehenden kapitalistischen Staatenkonkurrenz. Zwar wirkten die Adelsstaaten Europas schon zuvor als institutionelle Klammern der in ihren Grenzen steuerpflichtigen Bevölkerung. Auch die Idee einer ›nationalen‹ Gleichheit der Menschen (bzw. Männer) setzte sich bereits im 18. Jahrhundert europaweit als politisches Programm des aufsteigenden Bürgertums gegen adelige und ständische Privilegien durch. In diesem Sinne wurde das Konzept ›Nation‹ auch von den kolonialen Eliten der Neuen Welt im Unabhängigkeitskampf gegen ihre Mutterländer in Anschlag gebracht. Doch erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts verallgemeinerte und veränderte sich dieses politische Programm zu einer Ideologie ursprünglicher, naturwüchsiger und ausschließender Gemeinschaft, der jedes Individuum unmittelbar und wesensmäßig angehöre. Denn erst die kapitalistische Durchdringung und Integration des Erdballs in der Staatenkonkurrenz gliederte – zumindest in Europa – jeden Menschen einzeln (nämlich als Privateigentümer) in einen alles durchdringenden nationalökonomischen Verwertungsprozess ein. Und macht ihn erst dadurch unmittelbar als Mitglied oder Ausgestoßenen eines einheitlichen, übergreifenden und exklusiven, d.h. ausschließenden Kollektivs identifizierbar und identifikationsbedürftig.
In Europa integrierte dieser durch allgemeines Recht und staatliche Institutionen gestützte Verwertungsprozess zahllose regionale Wirtschaftskreisläufe über historische Grenzen hinweg zu funktionierenden Nationalökonomien. Regionale Identitäten erhielten sich darin oft nur als harmlose Folklore. Staatspolitisch brisant wurden (und werden) solche regionalen Identitäten nur dort, wo eine nationalökonomische Integration nicht oder nur unvollständig gelang, und regionale bzw. traditionelle Reproduktionskreisläufe dominant blieben. Sie bildeten ein Bollwerk gegen Zumutungen der kapitalistischen Generalmobilmachung, oder gegen Gesetze und Steuern des Zentralstaats, die zu Lasten der betreffenden Region ausfallen. Regionale Identität wird in solchen Fällen als Differenzkriterium produziert und gepflegt. Traditionen entstehen als ethnisch-kulturelle Anspruchsgrundlage von Sonderrechten, die gegenüber einem Zentralstaat auf Dauer reklamiert werden können. Ab wann solche ökonomischen und ideologischen Bruchlinien innerhalb einer Nationalökonomie selbst einen spezifisch ›nationalen‹ Charakter gewinnen, lässt sich nicht durch eindeutige ökonomische Kriterien bestimmen. Denn nicht jede Forderung, die als kollektiver und ›nationaler‹ Anspruch vorgetragen wird, hat tatsächlich die gesellschaftliche Basis und Geschlossenheit, auf die jede nationale Ideologie anspielt. Nationale Traditionsbildung und Zukunftsversprechen haben ja gerade den Sinn, solche realen Mängel aufzuwiegen. Insofern ist jede in Verteilungskonflikten neu- oder wiedergeborene nationale Identität wesentlich Projekt und Projektion. Bei veränderten Machtverhältnissen können solche identitären Abgrenzungen jederzeit als ethnische und territoriale Mobilisierungslinien eines gewaltsamen Verteilungskampfs dienen, sei es als Bürgerkrieg um die Staatsgewalt, sei es als regionaler Separatismus. Dafür liefert der Zusammenbruch des Ostblocks und der Zerfall Jugoslawiens nach 1989 schlagende Beispiele im Dutzend.
Auch viele der etablierten Nationalstaaten Europas haben mit ›nationalen Minderheiten‹ zu schaffen, die unterschiedliche Grade von ›Autonomie‹ anstreben. Mal geht es nur um die Anerkennung einer zweiten Amtssprache (etwa in Österreich, Italien, Großbritannien), mal um begrenzte regionale Steuer- und Polizeihoheit (wie in Spanien), mal auch um volle staatliche Souveränität (wie in Frankreich, der Türkei und wiederum in Spanien). Bei einigen dieser Minderheitsbevölkerungen ist der Separatismus selbst zur einzig echten nationalen Tradition geworden. Doch die kapitalistischen Staaten Westeuropas erwiesen sich bislang als integrationsstark genug, um mit begrenzten Zugeständnissen und begrenzter Repression im Großen und Ganzen ein normales Geschäftsleben zu sichern. Doch das Ende des Kalten Krieges schuf auch hier neue Problemlagen. Es bescherte den überlegenen Kapitalen des Westens nicht nur unerwartete Expansionsmöglichkeiten, sondern verschärfte auch die weltweite Konkurrenz, und damit die Verteilungskämpfe innerhalb der westlichen Industrienationen selbst. Im Zuge dessen sind seit Anfang der 90er Jahre explizit separatistische Bewegungen aus leistungsstarken Industrieregionen in die nationalen Parlamente einzogen. Sie agitier(t)en offen für die Loslösung von unproduktiven Landesteilen (zum Beispiel in Belgien und Italien). Der ökonomische Chauvinismus des freien Weltmarkts spricht sich hier offen aus: wirtschaftsschwache Regionen sollen nicht weiter über nationale Transfersysteme unterstützt werden und der Reichtum soll denen zu gute kommen, die ihn mit ihrer überlegenen Produktivität erwirtschaften. Welche Sprengkraft diese Regionalisierung der Konkurrenz noch entfalten wird, ist völlig offen. Zwar hat sich der europäische Wirtschaftsraum gegenüber der Situation Anfang der 1990er Jahre weiter integriert. Und dadurch hat sich auch der Bezugsrahmen des regionalen Wohlstandschauvinismus gewandelt: Unter Voraussetzung einer fortgesetzten ökonomischen Integration Europas wird es immer gleichgültiger, ob Sizilien nun zum selben Staat gehört wie die Lombardei, oder nicht. Doch Verteilungskonflikte zwischen der staatlichen Monopolgewalt, wachstumsstarken Regionen und abhängigen Landesteilen bestehen weiter, und sie können immer wieder ideologisch eskalieren.
Zusätzliche Konfliktherde haben die westeuropäischen Staatsnationen in ihren ehemaligen kolonialen Territorien und imperialen Einflusszonen produziert, vor allem im vergleichsweise spät kolonisierten Afrika. Staatenbildung fußte hier in den seltensten Fällen auf einer tragfähigen ökonomischen Integration. Denn bei ihren Grenzziehungen hatten die Kolonialmächte auf etablierte ökonomische Kreisläufe und Herrschaftsstrukturen nur dann Rücksicht genommen, wenn sie sie für ihre eigenen nationalökonomischen Zwecke ausnutzen konnten. Die Struktur der kolonialen Ökonomien und ihre Regulation durch die militarisierten Kolonialmächte verhinderte zuverlässig eine eigenständige Produktivkraftentwicklung. Die koloniale Produktion wurde nach den Bedürfnissen eines auswärtigen Raub- und Handelskapitalismus eingerichtet, und die kolonialen Märkte wurden mit Fertigprodukten aus den produktiven Industrien der europäischen Nationalstaaten überschwemmt. Zur Beherrschung dieser abhängigen Territorien wurden immer wieder einzelne Bevölkerungsgruppen oder Eliten instrumentalisiert, mit Privilegien ausgestattet und an der Beute beteiligt. Dieses Erbe belastet die Staatenbildung seit der Dekolonisierung. Fast immer übernahm der antikoloniale Nationalismus die republikanischen Emanzipationsansprüche des europäischen, bürgerlichen Nationalismus, ohne über dessen nationalökonomische Substanz zu verfügen. Und was die kolonialen Ökonomien zu bieten hatten, musste von nun an auf dem Weltmarkt verkauft werden – einem Weltmarkt, den wiederum die ehemaligen Kolonialherren dominierten. In dieser Situation hatten die neuen, ›unabhängigen‹ Regierungen vor allem eine Aufgabe: den Ausverkauf der wenigen international konkurrenzfähigen bzw. nachgefragten Produkte und Bodenschätze an die entwickelten kapitalistischen Industrienationen zu organisieren. Deshalb gelang fast nirgendwo der nachholende Aufbau einer differenzierten industriellen Reichtumsproduktion. Statt dessen wird die Kontrolle des Staatsapparats und der ›nationalen‹ Ressourcen selbst zu einer profitablen Einkommensquelle, um die die ehemals privilegierten Eliten nun mit anderen Bevölkerungsgruppen konkurrieren müssen. Eben darum die nicht enden wollende Folge ethnisch-nationaler Konflikte in den früher kolonialen Territorien.
Doch der separatistische Nationalismus ist weder in den ehemaligen Kolonien noch in den Mutterländern des Kapitals eine bloß strategische Angelegenheit. Seine ideologische Dynamik und praktische, latente Brutalität steigert sich an den Widerständen der jeweiligen Machthaber bzw. des Zentralstaats, der seine politische und territoriale Integrität und seine ökonomischen Reichtumsquellen nicht einfach aufgeben will. Ethnisch-nationale Massaker sind nicht ökonomisch ableitbar. Doch die Zusammensetzung und die politischen Optionen ethnisch-nationaler Bewegungen entwickeln sich regelmäßig im Vorgriff auf erhoffte Gewinne und Vorteile eines ›eigenen‹ Staats in der Weltmarktkonkurrenz. Dabei bleibt genügend Raum für nationalistische Illusionen. Die Erfahrung abtrünniger Regionen und Nationen, von einer Zentralgewalt ›entrechtet‹ und ausgebeutet worden zu sein, bedeutet nicht, dass es ihnen in der ›Unabhängigkeit‹ besser geht. ›Unabhängigkeit‹ bedeutet in der Welt des Kapitals vor allem, dass sie sich der globalen Konkurrenz auf eigene Rechnung, und damit auf eigenes Risiko stellen können. Selbst wer Rohstoffe zu verkaufen hat, sieht sich bald den unfreundlichen Konjunkturschwankungen der Weltmarktkonkurrenz ausgesetzt. Frustrationen des nationalen Hoch- und Gemeinschaftsgefühls sind hier unvermeidlich. Sie sind der Nährboden des banalen, immer ein wenig verzweifelten Alltagsnationalismus.

9 Solche Freiheiten gelten in den meisten dieser Staaten als Aspekte der ›Freiheit der Person‹, die die ökonomische Vertragsfreiheit konkurrierender Individuen begründet – die rechtliche Basis der kapitalistischen Reproduktionsordnung (vgl. Kap. 4 und 5).

10 Vgl. dazu die Kapitel 9, 10 und 12.